Barrierefreiheits- stärkungsgesetz (BFSG)

Am 28. Juni 2025 trat das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dies betrifft aktuell alle Unternehmen, die mindestens 10 Mitarbeiter beschäftigen oder mindestens 2 Millionen Umsatz pro Jahr machen.

Wollen Sie mehr darüber erfahren? Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

EU-Streitbeilegungs- plattform

Die Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission wird wegen geringer Nachfrage zum 20. Juli 2025 geschlossen. Mit der Abschaltung der Plattform gibt es keine Pflicht mehr, auf die Plattform im Impressum hinzuweisen.

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