Barrierefreiheits- stärkungsgesetz (BFSG)
Am 28. Juni 2025 tritt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dies betrifft aktuell alle Unternehmen, die mindestens 10 Mitarbeiter beschäftigen oder mindestens 2 Millionen Umsatz pro Jahr machen.
Wollen Sie mehr darüber erfahren? Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
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