Barrierefreiheits- stärkungsgesetz (BFSG)
Am 28. Juni 2025 trat das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dies betrifft aktuell alle Unternehmen, die mindestens 10 Mitarbeiter beschäftigen oder mindestens 2 Millionen Umsatz pro Jahr machen.
Wollen Sie mehr darüber erfahren? Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
EU-Streitbeilegungs- plattform
Die Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission wird wegen geringer Nachfrage zum 20. Juli 2025 geschlossen. Mit der Abschaltung der Plattform gibt es keine Pflicht mehr, auf die Plattform im Impressum hinzuweisen.